Anfrage zum Radweg Am Knorren / Pennigbüttel Richtung Scharmbeck.
Seit Ende April gilt in der StVO ein Mindestabstand für KFZ zu Radfahrern von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts.
Wenn ein Radfahrer am Rand der Asphaltdecke fährt (etwa bei Gegenverkehr oder beim Überholen), müsste ein KFZ schon voll auf die Gegenspur ausweichen, um die 2 m einzuhalten. Selbst wenn Radfahrer mittig fahren, sind die 2 m kaum einzuhalten, ohne auf die Gegenspur zu kommen.
Um der verschärften Abstandspflicht nachzukommen, verbleibt als umgehende Lösung, auch diesen (ohnehin kaum 500 m langen) Straßenabschnitt als innerorts auszuweisen. Die dann 1,5 m Abstand sind dann zumindest eher einzuhalten.
Dass es in der Regel sogar nur etwa 1 m sind, zeigt das folgende Foto mit dem PKW.
Auch wenn es in diesem Bereich keine beidseitige Bebauung gibt, sollte Schutz von Leben und Gesundheit vor dem Einhalten formeller Verordnungen stehen – gerade auf einem viel frequentierten Schulweg.
Die Gemeinde Hambergen praktiziert dies seit eh und je vernünftig: Die Bahnhofstraße ist durchgehend als innerorts ausgewiesen, obwohl über mehrere hundert Meter beiderseits (!) keinerlei Bebauung besteht.
Ortsvorsteherin Martina de Wolff bittet darum, die Tempobeschränkung von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren, wie es bereits von Pennigbüttel in Richtung Osterholz vor vielen Jahren erfolgt ist, um besonders unsere Kinder in diesem Bereich zu schützen, die aufgrund der Nähe zur Stadt keine Busfahrkarte erhalten und auf das Fahrradfahren angewiesen sind. Die SPD steht voll hinter Martina und Pennigbüttel.