Wir wollen den Baumbestand schützen, aber nicht die Eigentümer schikanieren.

Bäume nehmen im Naturhaushalt und für das Kleinklima sowie im Erscheinungsbild unserer Stadt und Landschaft eine herausragende Stellung ein. Daher hat sich die SPD in Osterholz-Scharmbeck bereits vor mehr als 30 Jahren für eine Baumschutzsatzung stark gemacht.

Die Notwendigkeit, den Baumbestand zu schützen besteht nach wie vor. Allerdings hat sich in den vergangenen 30 Jahren gezeigt, dass die Baumschutzsatzung in einzelnen Punkten ungenau ist und an anderer Stelle zu unnötiger Bürokratie und Gängelung der Bürgerinnen und Bürger geführt hat. Darin ist sich die SPD-Fraktion mit der übergroßen Mehrheit der Ratsfraktionen in den Beratungen des Fachausschusses einig.

Wir teilen aber nicht das Menschenbild der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, die auf Verbote und Strafen setzt. Wir wollen die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger stärken. Wir setzen daher auf Information und Aufklärung sowie auf den Vorbildcharakter städtischen Handelns. Wir wollen den Baumbestand schützen, aber nicht die Eigentümer schikanieren.

Schon bisher fällt der weitaus größte Teil der als Pioniergehölze bezeichneten Birken, Weiden, Pappeln und Erlen nicht unter den Schutz der Satzung, weil sie den von der Satzung geforderten Stammumfang gar nicht erreichen. Trotzdem gab und gibt es hier keinen Kahlschlag. Schon dies zeigt, dass die Eigentümer verantwortlich mit diesen Bäumen umgehen. Nur deshalb konnten die Grünen in ihrer Pressemitteilung zutreffend feststellen, dass diese (überwiegend durch die Satzung schon bisher nicht geschützten Bäume), prägend in der Stadt und den Ortschaften sind.

Wenn wir wollen, dass auch zukünftig in sehr kleinen Gärten (auf Grundstücken von weniger als 500 m²) Bäume, die sonst unter den Schutz der Satzung fallen, wachsen und groß werden dürfen, dann müssen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern die Gewissheit geben, dass sie diese Bäume, wenn sie für den kleinen Garten zu mächtig und für die Nachbarn zur Last geworden sind, auch ohne bürokratische Hürden und Verwaltunggebühren zurückschneiden oder entfernen können. Andernfalls steht zu befürchten, dass auf diesen Grundstücken gar keine Bäume mehr gepflanzt oder rechtzeitig vor Erreichen des von der Satzung vorgegebenen Umfangs gefällt werden.

Es ist nicht richtig, dass zukünftig Bäume an Gräben nicht mehr unter den Schutz der Satzung fallen sollen. Die Ausnahme gilt nur für Bäume in Gräben, da diese den Wasserabfluss behindern.

Den von den Grünen gezogenen Vergleich der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit profitsüchtigen Zerstörern des tropischen Regenwaldes weisen wir entschieden zurück. Wir halten es für anmaßend, unseren Bürgerinnen und Bürgern zu unterstellen, sie würden nur auf „die Freigabe der Freiräumung der Gärten“ warten, um dann rücksichtslos alles abzuholzen, was in den Gärten über die Jahre und Jahrzehnte gepflanzt, gehegt und gepflegt wurde.

Mit dem vorliegenden Satzungsentwurf hat der Bau- und Umweltausschuss ein Regelwerk geschaffen, mit dem wirksamer Baumschutz und Bürgerfreundlichkeit in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht wurden. Nach dem ursprünglichen Antrag der Grünen-Fraktion wären die Bürger hingegen allein für die Ersatzpflanzung für einen einzigen gefällten Baum mit Kosten von bis zu 3.000 Euro belastet worden. Hinzu kämen weitere Kosten für Gutachten, Gebühren etc.. Für einen derart restriktiven Baumschutz besteht in Osterholz-Scharmbeck, wie die vielen schönen und großen Bäume in unserer Stadt zeigen, wahrlich kein Bedarf.