Die SPD-Fraktion ist den Sportvereinen in unserer Stadt sehr verbunden und setzt sich seit Jahren für die Anlage eines Kunstrasenplatzes ein. Unsere bisherigen Bestrebungen scheiterten an der Finanzierbarkeit eines solchen Vorhabens. Auch der auf Antrag unserer Fraktion vom Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2017 gefasste Beschluss, vor dem Hintergrund der Förderprogramme des Landes Niedersachsen weitere Prüfungen vorzunehmen, führte nicht zum Erfolg. Die SPD-Fraktion stellt daher für die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung folgenden
Antrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Gelände des an den SV Vorwärts Buschhausen e.V. verpachteten Sportplatzes in Buschhausen für den dringend notwendigen Bau von Wohnungen entwickelt und veräußert werden kann, um mit dem Verkaufserlös in Buschhausen auf dem Gelände bei der IGS einen Kunstrasenplatz zu schaffen.
Begründung:
In Osterholz-Scharmbeck wird dringend ein Kunstrasenplatz benötigt, damit die Fußballmannschaften unserer städtischen Sportvereine im Winterhalbjahr endlich bessere Möglichkeiten für den Trainings- und Spielbetrieb erhalten. Gleichzeitig fehlen Flächen für den Wohnungsbau.
Wie Gespräche unserer Fraktion mit dem Vorstand des SV Vorwärts Buschhausen e.V. ergeben haben, wird der von diesem Verein angepachtete Sportplatz derzeit noch von 2 Jugendmannschaften und einer Herrenmannschaft des SV Vorwärts Buschhausen genutzt. Außerdem nutzen vom VSK eine Damen und 2 Jugendmannschaften den Platz. Ebenso die Mannschaft von Azadi. Der SV Vorwärts Buschhausen e.V. kann sich daher vorstellen, diesen Platz zu Gunsten einer Wohnbebauung aufzugeben, wenn vertraglich sichergestellt wird, dass die Interessen und tatsächlichen Bedürfnisse des SV Vorwärts Buschhausen auf Dauer gewahrt werden und dem Verein für seinen Spiel- und Trainingsbetrieb dauerhaft mindestens ein gleichwertiger Platz in Buschhausen garantiert zur Verfügung gestellt wird.
Es ist davon auszugehen, dass der Veräußerungserlös, der für Bauland auf der bisherigen Sportplatzfläche erzielt werden kann, mindestens ausreicht, um auf vorhandenem städtischen Gelände bei der IGS einen Kunstrasenplatz herzurichten. Bei einer solchen Lösung könnten auch die Sanitär- und Umkleideräume der an der IGS ohnehin neu zu errichtenden Sporthalle für den Kunstrasenplatz genutzt werden. Dies sollte möglichst schon jetzt bei der Planung der Sporthalle mit berücksichtigt werden.
Bei der Prüfung, ob die Platzfläche für Wohnungsbauprojekte entwickelt werden kann, ist insbesondere zu untersuchen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit es durch eine Wohnbebauung auf dem Sportplatzgelände nicht zu Konflikten mit dem benachbarten Schützenverein und dessen Schießbetrieb kommt. Hier sind gegebenenfalls bauliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, die ebenfalls aus dem Veräußerungserlös finanziert werden könnten.