Grundschule Heilshorn

Mit Beschluss des Rates vom Juni 2015 (RV 78-2015) wurde die Aufhebung der Grundschule Ohlenstedt zum 31.07.2017 beschlossen. Die Grundschulkinder aus den Schulbezirken Hülseberg und Ohlenstedt werden seit dem Schuljahr 2017/18 in der Grundschule Heilshorn gemeinsam mit den Kindern aus Garlstedt und Heilshorn beschult. Der Ratsbeschluss wurde einstimmig gefasst und auch in den betroffenen Ortschaften mit einer sehr inhaltlich geführten Diskussion positiv begleitet.
Zugleich mit dem Beschluss zur Aufhebung des Standortes Grundschule Ohlenstedt wurde ein Prozess zur zukünftigen pädagogischen und räumlichen Entwicklung des Bildungsstandortes Heilshorn durch die Verwaltung unter breiter Beteiligung initiiert. Im Haushaltsplan 2018/19 wurden erste investive Mittel für die Entwicklung des Grundschulstandortes bereitgestellt. Die mittelfristige Finanzplanung dokumentiert den Willen zu einer deutlichen Investition in den Bildungstandort Heilshorn, bestehend aus Krippe, KiTa, Grundschule und Hort.
Die SPD-Fraktion beantragt daher auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bildung und Erziehung den Beratungsgegenstand „Grundschule Heilshorn“ aufzunehmen und stellt folgenden:

Antrag:
1. Der Bürgermeister wird gebeten, den aktuellen Stand zur Entwicklung des Bildungsstandortes Heilshorn (Grundschule, KiTa, Hort, Krippe (zukünftig) zu erläutern und den weiteren Fortgang an einer Zeit und Investitionsleiste darzustellen.

2. Der Bürgermeister wird ferner aufgefordert, die im Investitionsplan (mittelfristige Finanzplanung) zum Haushaltsplan für die Jahre 2018/2019 durch den Rat bereitgestellten Mittel in Höhe von 50.000 € mittelbar und zeitnah zur Schaffung des notwendigen Raumbedarfes zu verwenden und den gestarteten Prozess zielgerichtet und in dem zeitlich gebotenen Rahmen fortzuführen. Hierfür ist zeitnah ein entsprechendes bautechnisches Fachgutachten (Bodengutachten) zu erstellen.

Begründung:
Mit dem Start der gemeinsamen Beschulung der Kinder aus den Ortschaften Heilshorn, Garlstedt , Hülseberg und Ohlenstedt am Standort Heilshorn zum Schuljahr 2017/18, erreichte die Schule die durchgängige Zweizügigkeit. Aktuell werden 125 Kinder beschult. Anders als durch die Verwaltung im Zuge der Beschlussfassung zur Aufgabe des Schulstandortes Ohlenstedt dargestellt, mussten die Kinder des Einschulungsjahr 2017/18 aufgrund der Anzahl bereits auf zwei Klassen aufgeteilt werden. Die verstärkte Bautätigkeit und der Zuzug von jungen Familien insbesondere in die Ortschaften Heilshorn und Garlstedt, der auch aufgrund der jüngsten Beschlüsse des Rates zur Entwicklung des Wohnstandortes Heilshorn weiterhin anhalten wird, macht eine durchgängige Zweizügigkeit auch in den kommenden Jahren wahrscheinlich.
Das Raumangebot der Schule ist jedoch für eine durchgängige Zweizügigkeit nicht ausgelegt. Eine Schulklasse wird zur Zeit in einen angemieteten Raumcontainer auf dem Schulhof beschult. Der mit der Einführung der Inklusion und der gesellschaftlichen Entwicklung notwendige differenzierte Unterricht kann aufgrund des Mangel an entsprechenden Fach- und Differenzierungsräumen nur unter großen Einschränkungen vollzogen werden. Auch die Kinder der KiTa Heilshorn müssen, ergänzend zu den bestehenden Räumlichkeiten in einem Container betreut werden.
Die positive und sehr inhaltlich geführte Diskussion und damit erzielte Grundstimmung zur Aufgabe des Standortes in Ohlenstedt, die in den einstimmigen Beschluss zur gemeinsamen Beschulung der Kinder aus den Ortschaften Heilshorn, Garlstedt, Hülseberg und Ohlenstedt führte, darf nicht ausgehöhlt und durch die geschilderten Einschränkungen am Standort belastet werden. Für die SPD-Fraktion ist es erforderlich, den gestarteten Prozess zielgerichtet und in dem zeitlich gebotenen Rahmen fortzuführen. Die durch den Rat bereitgestellten Mittel in Höhe von 50.000 € für das Haushaltsjahr 2019 müssen umgehend für eine z.B. initiierende Vorentwurfsplanung und bautechnische Fachgutachten (Bodengutachten, Substanzbeurteilungen, u.a.) verwendet werden. Dies dient der höheren Informationsdichte für die Bezifferung der erforderlichen Planansätze in Rahmen der Aufstellung des kommenden Haushaltsplanentwurfes, aber viel mehr noch als deutliches Signal an die Bürger der betroffenen Ortschaften und alle am Prozess Beteiligten.